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Steuern und Abgaben

Erläuterungen zum Bescheid über Steuern und sonstige Abgaben

Bei den vom Fachbereich III, Finanzmanagement und Liegenschaften festgesetzten Grundbesitzabgaben handelt es sich um die Grundsteuern A oder B, die Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung sowie die Gebühren für die Gewässerunterhaltung.
Die Steuern und Benutzungsgebühren werden jährlich durch Bescheid festgesetzt.
Auf Antrag können die Grundbesitzabgaben abweichend von der vierteljährlichen Zahlungsweise (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden. Der formlose Antrag muss spätestens am 1. Dezember des vorangegangenen Kalenderjahres bei der Steuerabteilung eingereicht werden.

Benutzungsgebühren

Die Gebührensätze für Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung sowie für die Gewässerunterhaltung der Schwalm und der übrigen Gewässer werden jährlich neu berechnet und von dem Rat der Gemeinde Niederkrüchten beschlossen.

Lastschriftverfahren

Falls Sie von der Möglichkeit des Lastschriftverfahrens Gebrauch machen möchten, wird ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen benötigt. Sollen die künftig fälligen Steuern und sonstigen Abgaben abgebucht werden, so senden Sie bitte den beigefügten Vordruck ausgefüllt und unterschrieben zurück.