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Landtagswahl
Nächster Wahltermin: Frühjahr 2027
Bei der Landtagswahl sind alle wahlberechtigten Bürger in Nordrhein-Westfalen dazu aufgerufen, die Parteien und Abgeordneten zu wählen, die in den Landtag einziehen.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz Eins des Grundgesetzes ist,
- das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.