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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Gemeinde Niederkrüchten - 4. Runde -

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Orte (in NRW sind dies Städte und Gemeinden) in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Hauptbahnstrecken und Großflughäfen.

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebieter umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig.

Die Gemeinde Niederkrüchten hat bereits zur 3. Runde einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser soll nun in Verbindung mit den aktualisierten Lärmkarten der Stufe 4 überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit nach § 47 d Abs. 3 Bundesimmissionsschutzgesetz vorgesehen. Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes NRW (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung: https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/.

In der Regel sind regionale, nationale oder grenzüberschreitende Hauptverkehrsstraßen (Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr (DTV >8.200 Kfz) zu betrachten. Innerhalb der Gemeinde Niederkrüchten wurden folgende Hauptverkehrsstraßen kartiert:

  • A 52 im Gemeindegebiet
  • B 221 nördliche Gemeindegrenze bis L 126
  • L 372 Mönchengladbacher Straße von Steinkenrather Weg bis Straße An der Beek

Nach Auswertung der Bereiche wurde eine Lärmbelastung auf drei Straßenabschnitten festgestellt.

Auf zwei Streckenabschnitten sind die Gebäude sehr hohen Pegeln ausgesetzt:

  • Mönchengladbacher Straße, westlich der Einmündung Steinkenrath
  • Mönchengladbacher Straße, östlich Knotenpunkt Hauptstraße.

Auf einem weiteren Streckenabschnitt sind die Gebäude hohen Pegeln ausgesetzt:

  • Venloer Straße, Bebauung um den Knotenpunkt B 221 Venloer Straße / L 372 Damer Straße

1. Phase -Mitwirkung der Öffentlichkeit

Der Rat der Gemeinde Niederkrüchten hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2023 die Mitwirkung der Öffentlichkeit beschlossen.

Aufgrund der v. g. Beschlussfassung erfolgt die 1. Phase der Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans in der Zeit vom 02. Januar 2024 bis einschließlich 16. Februar 2024 auf der Internetseite der Gemeinde Niederkrüchten unter folgendem Link:

https://www.niederkruechten.de/leben-niederkruechten/planen-bauen-leben/laermaktionsplan

Zusätzlich liegt der Entwurf des Lärmaktionsplans der 4. Stufe in der Zeit vom 02. Januar 2024 bis einschließlich 16. Februar 2024 in der Gemeindeverwaltung Niederkrüchten, Rathaus Elmpt, Foyer, Laurentiusstr. 19, 41372 Niederkrüchten, während folgender Dienststunden öffentlich aus:

Montag bis Freitag               von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwoch                               von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Das Rathaus bleibt am 12. Februar 2024 (Rosenmontag) geschlossen.

Darüber hinaus findet im Rahmen der ersten Beteiligung zum Verfahren des Lärmaktionsplans am Mittwoch, den 24. Januar 2024 um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Gemeindeverwaltung Niederkrüchten, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten, eine Bürgersprechstunde für unmittelbar Betroffene der Belastungsbereiche statt.

Für die Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per Email an bauleitplanung@niederkruechten.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der vorgenannten Adresse abgegeben werden.

Weitere Vorgehensweise

Nach Ablauf der o.a. Frist wird sich der Rat der Gemeinde Niederkrüchten über die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen beraten und beschließen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die zum Lärmaktionsplan abgegebenen Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten werden und somit ggf. personenbezogene Daten, soweit diese für das Verfahren erforderlich sind, dem Ausschuss für Planung, Verkehr und Grundstücksangelegenheiten bzw. dem Rat der Gemeinde Niederkrüchten und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Die im Rahmen der Beteiligung aus der 1. Phase vorgebrachten Anregungen, Bedenken etc. werden abgewogen und ggf. in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet. Nach der erfolgten Einarbeitung der Stellungnahmen findet eine zweite Mitwirkungsphase statt, in der die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit erhält Anregungen und Bedenken zu der Abwägung der im Rahmen der ersten Phase eingegangenen Hinweise vorzubringen. Die vorgebrachten Stellungnahmen werden hierbei ebenfalls abgewogen und ggf. in den Entwurf des Lärmaktionsplans eingearbeitet. Nach Fertigstellung des Lärmaktionsplans wird dieser durch den Rat der Gemeinde Niederkrüchten beschlossen und auf der Internetseite der Gemeinde Niederkrüchten (https://www.niederkruechten.de) bekannt gegeben.