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Straßenunterhaltung

Die Straßenunterhaltung fasst alle Maßnahmen zusammen, welche notwendig sind, um Straßen und Verkehrsflächen sowie die zugehörigen Nebenanlagen zu pflegen, dauerhaft instand zu halten und zu sanieren.

Ferner gehört die Organisation des Winterdienstes sowie die Erfassung des Straßenzustandes zur Straßenunterhaltung, ebenso die Unterhaltung der verkehrstechnischen Einrichtungen wie z. B. der Straßenbeleuchtung.

Alle Unterhaltungsmaßnahmen dienen der Verkehrssicherheit und sind Aufgabe des Straßenbaulastträgers – also des jeweiligen Straßeneigentümers. Für Gemeindestraßen innerhalb von Niederkrüchten wird die Straßenbaulast durch Gemeinde Niederkrüchten getragen, für Kreisstraßen vom Kreis Viersen, für Landes- und Bundesstraßen vom Landesbetrieb Straßenbau NRW. Straßenunterhaltungsmaßnahmen für Privatstraßen obliegen den jeweiligen Privateigentümern.