Inhalt

Bauberatung

Modellhaus auf Bauplänen mit Zubehör

Zu allen planungsrechtlichen Angelegenheiten bieten wir gerne Unterstützung an.
Hierzu gehören insbesondere Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen, zum Vorhandensein von Bebauungsplänen, Satzungen und sonstigen Rechtsgrundlagen. Eine umfassende und abschließende rechtliche Entscheidung über Ihr Vorhaben kann jedoch nur im Rahmen eines Vorbescheides oder einer Baugenehmigung erteilt werden.

In den meisten Fällen macht es Sinn, vorab die Bauakte einzusehen. Die Gemeinde Niederkrüchten bewahrt Bauakten zu rechtmäßig errichteten Gebäuden auf.
Eigentümer sowie Bevollmächtigte können eine Einsicht erhalten.

Bauantrag

Die Errichtung, die Änderung, Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf in der Regel einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Viersen (Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Tel. 02162/39-0). Nach den Bestimmungen der Landesbauordnung gibt es jedoch auch Vorhaben, für die eine Genehmigung nicht erforderlich ist. 

Auskünfte über den Inhalt von Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen sowie Innen- und Außenbereichssatzungen erhalten Sie bei der Gemeinde.

Genehmigungen für Grundstücksteilungen werden durch den Kreis Viersen erteilt. Eine Genehmigung durch die Gemeinde ist nicht erforderlich.

Genehmigungsfreistellungsverfahren

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohnhäusern, Nebengebäuden und Nebenanlagen, kleineren gewerblichen oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in der Regel das Verfahren der Genehmigungsfreistellung durch die Gemeinde gewählt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Architekten beraten, ob für Ihr konkretes Vorhaben eine Baugenehmigung durch den Kreis Viersen eingeholt werden muss oder ob Sie sich auch für das Verfahren der Genehmigungsfreistellung entscheiden können.

Eine Prüfpflicht der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde besteht nicht.

Es können Kosten in Höhe von 50,00 € entstehen.

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert des Bodens (€/qm) für eine Mehrzahl von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Bodenrichtwertzone).

Zur Ermittlung der Bodenrichtwerte in der Gemeinde Niederkrüchten wertet der Gutachterausschuss des Kreises Viersen alle Grundstücksgeschäfte im Gemeindegebiet aus.

Den aktuellen Bodenrichtwert Ihres Grundstückes können Sie sich unter nebenstehendem Link anzeigen lassen.

Grundbuchauszug

Einen Grundbuchauszug erhalten Sie beim Amtsgericht in Viersen. Unter nebenstehendem Link können Sie weitere Informationen erhalten.

Flurkartenauszug

Der Flurkartenauszug ist eine maßstäbliche Darstellung aller Gebäude auf einem Flurstück und kann im Maßstab 1:500 / 1:1000 / 1:2000 in DINA4 oder DINA3 erstellt werden. 

Der Flurkartenauszug kostet 30,00 Euro.

Den gewünschten Flurkartenauszug nebst Gebührenbescheid können Sie per E-Mail erhalten. Folgende Daten werden dafür benötigt:

  • Lage des Grundstücks
  • Gewünschter Maßstab des Flurkartenauszugs
  • Kontaktdaten des Gebührenschuldners

Eigentumsverhältnisse sind aus dem Flurkartenauszug nicht ersichtlich.

Mietspiegel

Der Mietspiegel dient der Ermittlung ortsüblicher Mieten für freifinanzierte und unmöbliert vermietete Alt- sowie Neubauwohnungen in Mehrfamilienhäusern. Er erscheint in der Regel alle 2 Jahre.

Der Mietspiegel ist beim Bürgerservice in Elmpt gegen eine Gebühr von 3,00 Euro erhältlich.

Sie können ihn jedoch auch auf dieser Seite kostenfrei herunterladen.

Liebe Vermieterinnen und Vermieter, liebe Mieterinnen und Mieter,
der nächste Niederkrüchtener Mietspiegel soll das aktuelle Mietpreisgefüge darstellen. Hierfür ist eine Erhebung erforderlich. Das Ausfüllen des Fragebogens ist freiwillig. Es erfolgt keine personenbezogene Auswertung der Angaben. Nur bei Vorliegen ausreichender Erhebungsbögen ist jedoch eine Fortschreibung des Mietspiegels möglich, der für alle Mieter und Vermieter eine Hilfe bei der Festlegung der Mieten darstellt.  Bitte unterstützen Sie unser Vorhaben.  
Bitte füllen Sie den Fragebogen nur aus, wenn Sie die Netto-Kaltmiete ohne sämtliche Betriebskosten kennen!

Den Fragebogen finden Sie hier.

Darüber hinaus kann der Fragebogen auch digital unter kreis-viersen.de/mietspiegel ausgefüllt werden. 

Dieser Fragebogen soll nicht beantwortet werden für Wohnraum
•    dessen Miete sich seit dem 01.01.2019 nicht verändert hat
•    der öffentlich gefördert ist (Sozialwohnungen)
•    der teilweise gewerblich genutzt wird
•    der untervermietet ist
•    der an Verwandte vermietet ist
•    der an Mitarbeiter aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses als Werks-, Betriebs- oder Dienstwohnung vermietet ist
•    der möbliert vermietet ist
•    bei dem keine Unterscheidung zwischen Warm- und Kaltmiete vorhanden ist.
Bei mehreren vermieteten Wohnungen innerhalb eines Gebäudes ist jeweils ein separater Fragebogen auszufüllen!

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe bei der Erstellung des Mietspiegels 2025.