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Grundsteuer
Hierbei handelt es sich um die Grundsteuer A (für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke) oder die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke). Die Grundsteuer berechnet sich nach dem Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt und der Gemeinde mitgeteilt wird. Über den zugrunde gelegten Messbetrag erhalten Sie durch das Finanzamt Viersen einen gesonderten Grundsteuer-Messbescheid. Der Hebesatz wird durch den Rat der Gemeinde beschlossen.
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.
Jahr(e) | Grundsteuer A | Grundsteuer B |
---|---|---|
2006 - 2010 | 190 Prozent | 380 Prozent |
2011 - 2012 | 209 Prozent | 413 Prozent |
2013 - 2014 | 225 Prozent | 420 Prozent |
2015 - 2022 | 255 Prozent | 450 Prozent |
2023 | 255 Prozent | 493 Prozent |
2024 | 255 Prozent | 493 Prozent |
Lastschriftverfahren
Falls Sie von der Möglichkeit des Lastschriftverfahrens Gebrauch machen möchten, wird ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen benötigt. Sollen die künftig fälligen Steuern und sonstigen Abgaben abgebucht werden, so senden Sie bitte den beigefügten Vordruck ausgefüllt und unterschrieben zurück.
Gebührenrahmen
Es können Gebühren anfallen