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Grundsteuer

Hierbei handelt es sich um die Grundsteuer A (für land- oder forstwirtschaftliche Grundstücke) oder die Grundsteuer B (für bebaute oder bebaubare Grundstücke). Die Grundsteuer berechnet sich nach dem Grundsteuermessbetrag, der durch das Finanzamt festgesetzt und der Gemeinde mitgeteilt wird. Über den zugrunde gelegten Messbetrag erhalten Sie durch das Finanzamt Viersen einen gesonderten Grundsteuer-Messbescheid. Der Hebesatz wird durch den Rat der Gemeinde beschlossen.
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und ergibt die zu zahlende Grundsteuer.

Hebesatz der Gemeinde Niederkrüchten
Jahr(e) Grundsteuer A Grundsteuer B
2006 - 2010 190 Prozent 380 Prozent
2011 - 2012 209 Prozent 413 Prozent
2013 - 2014 225 Prozent 420 Prozent
2015 - 2022 255 Prozent 450 Prozent
2023 255 Prozent 493 Prozent
2024 255 Prozent 493 Prozent

 

Lastschriftverfahren

Falls Sie von der Möglichkeit des Lastschriftverfahrens Gebrauch machen möchten, wird ein SEPA-Lastschriftmandat von Ihnen benötigt. Sollen die künftig fälligen Steuern und sonstigen Abgaben abgebucht werden, so senden Sie bitte den beigefügten Vordruck ausgefüllt und unterschrieben zurück.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen