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Grundstücksentwässerung
Die Grundstücksentwässerung umfasst alle baulichen Anlagen zum sammlen, ableiten, beseitigen und behandeln von Abwasser in Gebäuden und auf Grundstücken. Mehr als 97 Prozent aller Grundstücke im Gemeindegebiet sind an die öffentliche Kanalisation angeschlossen. Grundsätzlich hat jeder Eigentümer das Recht und die Pflicht, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen.
Neu- und Umbauten von Grundstücksentwässerungsanlagen sind zwecks Genehmigung bei der Gemeinde Niederkrüchten anzuzeigen (→Entwässerungsgesuch). Die Planung, der Bau und der Betrieb von Grundstücksentwässerungsanlagen hat unter Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften zu erfolgen. Für die ordnungsgemäße Herstellung, Funktion und Instandhaltung ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer verantwortlich. Die Dichtheit der Anlage ist im Rahmen einer Dichtheitsprüfung nachzuweisen (→Dichtheitsnachweis).
Auch in Niederkrüchten gibt es zunehmend Extremwetterereignisse, deren Regenintensitäten über die üblichen Bemessungsansätze der Entwässerungsanlagen hinausgehen. Diese Starkregen können aus unterschiedlichen Gründen zu Überflutungen von Straßen, Grundstücken und Gebäuden führen. Aus diesem Grund sind für Grundstücke mit mehr als 800m² abflusswirksamer Fläche im Zuge des Entwässerungsgesuchs ein Überflutungsnachweis (→Überflutungsnachweis) gemäß DIN 1986-100 einzureichen.
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Entwässerungsgesuch
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Kanalanschluss
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Zustands- und Funktionsprüfung
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Rückstausicherung
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