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Masterplan Wohnen
Dem bundesweiten Trend von demographischem Wandel und verstärkter Zuwanderung entsprechend, steht das Handlungsfeld „Wohnen“ seit einigen Jahren im Fokus der Gemeindeentwicklung.
Der Rat der Gemeinde Niederkrüchten hat in seiner Sitzung am 2. Juli 2019 den Masterplan Wohnen beschlossen. Der Masterplan Wohnen ist gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Demnach besteht in der Gemeinde Niederkrüchten bis zum Jahr 2035 ein Bedarf von 1.060 Wohneinheiten.
Dabei wird strukturell die Zahl der kleinen Haushalte (Ein- und Zweipersonenhaushalte) deutlich ansteigen (+27 v. H. bzw. + 20 v. H.), während die Zahl der größeren Haushalte mit drei und mehr Personen rückläufig sein wird (- 9 v. H. bis - 14 v. H.). Für aktuell nur etwa 300 Fünf- und mehr als Fünfpersonenhaushalte stehen ca. 4.660 Wohnungen mit 5 und mehr Räumen zur Verfügung. Die etwa 1.860 Drei- bis Vierpersonenhaushalte verfügen über ein Angebot von ca. 2.280 Wohnungen mit 3 bis 4 Räumen. Die Zahl der größeren Haushalte wird jedoch künftig weiter sinken. Demgegenüber ist das aktuelle Angebot der 1- bis 2-Zimmer-Wohnungen mit knapp 400 sehr gering. Ihnen stehen mehr als 4.000 Ein- bis Zweipersonenhaushalte gegenüber, deren Anzahl bis 2035 auf über 5.000 ansteigen wird. Im Bereich der kleinen Wohnungen besteht mithin ein wachsendes Defizit, während es im Bereich der Einfamilienhäuser zunehmende Überhänge geben wird.
Durch den Anstieg der älteren Menschen besteht zudem ein großer Bedarf an Wohnungen mit Service.
Der Gemeinderat hat deshalb im Jahr 2020 folgende strategische Grundausrichtung beschlossen:
- Die Gemeinde Niederkrüchten betreibt eine pro-aktive Wohnungsbaupolitik und wird eine stärkere Steuerungsfunktion im Wohnungs- und Immobilienmarkt einnehmen.
- Im Gemeindegebiet soll mehr kleinteiliger Wohnraum geschaffen werden; der Anteil von Mehrfamilienhäusern an den fertiggestellten Wohneinheiten soll deutlich über Landesdurchschnitt gesteigert werden.
- Der Anteil öffentlich geförderter Mietwohnungen soll deutlich erhöht werden und sich zukünftig am NRW-Durchschnittswert orientieren (9,4 v. H.).
- Bei dem Bau von größeren Wohneinheiten auf Gemeindegrundstücken (ab 8 WE) soll ein Mindestanteil von 50 v. H. der Wohnfläche oder Wohnungsanzahl öffentlich gefördert werden. 25 v. H. der Wohneinheiten sollen im Sinne der Integration der Unterbringung von anerkannten Flüchtlingen dienen.
- Ein Bauland- und Immobilienmanagement wird eingeführt.
Folgende beispielhafte Maßnahmen gehören zu dieser Strategie:
Aktivierung von Bauland
- Einführung eines Baulandmanagements;
- Planerische Entwicklung der vorhandenen ASB- und FNP-Reserven in den Hauptortslagen Elmpt und Niederkrüchten;
- Entwicklung von Bauflächen in den Ortslagen im regionalplanerisch festgesetzten Freiraum im Rahmen eines gesamtgemeindlichen Bedarfs;
Aktivierung von Baulücken
- Weiterführung des internen Baulückenkatasters zur Fortschreibung vorhandener Potentiale;
- Einführung eines öffentlichen Baulückenkatasters, welches auf der Website der Gemeinde Niederkrüchten veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert wird;
- Erarbeitung von Förderungsansätzen bei Baulückenentwicklungen, insbesondere bei Bebauung unter sozialen Aspekten (z.B. Auflegung eines Förderprogramms);
- Bedarfsgerechte Entwicklung gemeindeeigener Baulücken;
Pro-aktiver Grunderwerb
- Erwerb von geeigneten Grundstücken für eine Entwicklung von kleinteiligem Wohnungsbau mit dem besonderen Fokus auf sozialen, seniorengerechten oder speziellen Bedarf;
- Erwerb und die Baureifmachung oder Weiterveräußerung nach festzulegenden Kriterien von Brachflächen oder Problemimmobilien;
- Einstellung entsprechender Haushaltsmittel;
- Ausübung der gesetzlichen Vorkaufsrechte
Entwicklung sonstiger Flächenpotentiale
- Aufwertung und Entwicklung mindergenutzter Grünflächen und Brachflächen
Aufstellung oder Änderung von Bebauungsplänen
- Nachverdichtung ermöglichen;
- Aufwertung und Entwicklung von Grünflächen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Wohnumfeld.