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Fahrdienste durch Taxiunternehmen
Taxikosten zur ambulanten ärztlichen Behandlung können z.B. ohne Genehmigung der Krankenkasse übernommen werden, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, z. B. einen gültigen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, Bl“ oder „H“ haben oder eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 3 (mit anerkannter dauerhafter Mobilitätseinschränkung) oder ein höherer Pflegegrad festgestellt wurde. Der Arzt / die Ärztin kann dann auf der Verordnung „genehmigungsfreie Fahrten“ ankreuzen.
Nehmen Sie vor der ersten Inanspruchnahme der Verordnung Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf, um zu klären, ob Ihre Voraussetzungen der Krankenkasse bekannt und ausreichend sind.
Taxifahrten zu ambulanten Behandlungen mit Genehmigung können von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist und vorab eine ärztliche Verordnung ausgestellt wurde, wie z.B. bei Fahrten zur Chemotherapie oder Dialysebehandlung.
In diesen Fällen muss die Krankenkasse die ärztlich verordneten Fahrten vor Antritt noch genehmigen.