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Vortrag: Assistierter Suizid, aktive, passive und indirekte Sterbehilfe – was heißt das?

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Menschen äußern oft weniger Angst vor dem Sterben als vor Schmerzen. Die Palliativmedizin widmet sich der Verbesserung der Lebensqualität am Lebensende. Schmerzfreiheit kann sie nicht garantieren. In diesem Fall könnte der assistierte Suizid eine Lösung sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Februar 2020 „das Verbot einer geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ für verfassungswidrig erklärt. Es urteilte, dass „das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen“. 

Der Gesetzgeber ist seitdem angehalten die Sterbehilfe neu zu regeln. Der Bundestag hat im Juli 2023   zwei Gesetzentwürfe fraktionsübergreifender Gruppen über eine Neuregelung mehrheitlich zurückgewiesen. Seit 4,5 Jahren befindet sich der assistierte Suizid somit in einer Grauzone.

Doch was ist in Deutschland erlaubt und was strafbar? Gibt es neue Gesetzentwürfe?

Norbert Schürmann wird sich diesen und weiteren Fragen in seinem Vortrag, zu dem der ambulante Hospizdienst ZAPUH Grenzland e.V. herzlich einlädt, widmen. Herr Schürmann ist Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) und Leiter der Abteilung für Schmerz- und Palliativmedizin am St. Josef Krankenhaus Moers. Er ist als Arzt, Palliativmediziner und spezialisierter Schmerztherapeut an den Bedürfnissen seiner PatientInnen orientiert und setzt sich über die DGS und auf politischer Ebene für eine gute Versorgung der Menschen mit chronischen Schmerzen ein. 

Adresse
Klosterstraße 48
41379 Brüggen

Um telefonische Anmeldung wird gebeten 02163/8881227 oder balsam@zapuh.de

Veranstalter ZAPUH Grenzland e.V.
Adresse
Klosterstraße 76
41379 Brüggen
Telefon 02163/8881227
E-Mail info@zapuh.de
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