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Reisepass (vorläufig)

Der Reisepass ist ein für alle Länder gültiges Reisedokument. Vorläufige Reisepässe werden jedoch nicht von allen Ländern akzeptiert.

Grundsätzlich sind reguläre Reisepässe auszustellen.

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Ein vorläufiger Reisepass muss persönlich durch den Betroffenen oder seinen gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein.
Ab dem 18. Lebensjahr kann ein Reisepass vom Betroffenen selbst beantragt werden. Falls vorher noch kein Ausweisdokument ausgestellt wurde, muss bei Antragsstellung ein Identitätszeuge (z. B. die Eltern) anwesend sein.

Vorläufige Reisepässe werden im Bürgerservice bei Antragsstellung sofort ausgestellt und sind bis zu einem Jahr gültig.

Voraussetzungen

Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu 3 Monate alt)
  • Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Reiseunterlagen)
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige)
  • Personalausweis/ Reisepass der Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige)
  • Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung mit Nachweis der zukünftigen Namensführung (bei Beantragung vor einer Eheschließung)

Gebührenrahmen

Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses: 26,00€

Weiterführende Informationen

Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes abrufen.

Eine Beratung zu Einreisebestimmungen durch den Bürgerservice findet nicht statt.
Grundsätzlich sind reguläre Reisepässe auszustellen.