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Reisepass
Deutsche Staatsangehörige müssen bei Grenzübertritten einen Reisepass mit sich führen und auf Verlangen vorzeigen. In viele Länder können Sie auch mit einem gültigen Personalausweis anstelle eines Reisepasses einreisen. Das gilt besonders für die Staaten der Europäischen Union (EU). In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.
Im biometrischen Reisepass ist ein elektronischer Chip integriert, der das Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei und Grenzbeamten zugänglich.
Für Deutsche ab 16 Jahren besteht Ausweispflicht. Sie müssen diese durch einen gültigen Reisepass oder einen gültigen Personalausweis erfüllen.
Online-Abholauskunft für Ausweisdokumente
Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis oder Reisepass zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie durch die Online-Passauskunft.
zur Online Passauskunft
Unser besonderer Service für Deutsche die im Ausland leben
Der Bürgerservice stellt unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausweisdokumente für Deutsche aus, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Informationen über die genauen Voraussetzungen, Gebühren und die benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab beim Bürgerservice.
Benötigte Unterlagen
- Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis
- ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu 3 Monate alt)
- evtl. wird außerdem die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z. B. Heiratsurkunde) oder der Nachweis der Staatsangehörigkeit notwendig (bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch beim Bürgerservice)
- bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich.
Gebührenrahmen
Reisepass 32 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren): 70,00€
Reisepass 32 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren): 37,50€
Reisepass 48 Seiten (Antragsteller ab 24 Jahren): 81,00€
Reisepass 48 Seiten (Antragsteller unter 24 Jahren): 59,50€
Zusatzgebühr für Expressreisepass: 32,00€
Fristen
Geltungsdauer:
- für Antragsteller unter 24 Jahre: 6 Jahre
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre: 10 Jahre
- Vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
Weiterführende Informationen
Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
- Die persönliche Vorsprache ist erforderlich. Eine Vertretung bei Antragsstellung ist nicht möglich.
- Die Abgabe von Fingerabdrücken ist verpflichtend ab dem 6. Lebensjahr.
- Die Eintragung von Kindern im elterlichen Reisepass ist nicht mehr zulässig.
Kontakt
buergerservice@niederkruechten.de