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Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen "Sanierung Freibad" und "interkommunales Bad"
Da in den sozialen Netzwerken oft unterschiedliche Informationen zu den Themen „Sanierung Freibad“ und „interkommunales Bad“ veröffentlicht werden, finden Sie hier die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
Hieraus ist ersichtlich, dass die Netto-Investitionskosten beim Freibad 5.877.000 € für eine mögliche Sanierung des Freibades (ohne Hallenbad) betragen. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung Freibad
Für das interkommunale Bad beläuft sich die Kostenschätzung aktuell auf insgesamt 12.320.000 € (ebenfalls netto). Der auf Niederkrüchten entfallende hälftige Anteil an den Investitionskosten für das interkommunale Bad beträgt somit 6.160.000 €. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung interkommunales Bad
Die Kosten für den Abriss und für evtl. anfallende Altlastenbeseitigung können zzt. noch nicht beziffert werden. Somit sind diese Beträge in den Investitionskosten noch nicht enthalten. Da es sich bei dem Standort „Brimges-Gelände“ jedoch um eine Industriebrache handelt, stellt das Land NRW für deren Beseitigung eine hohe Förderung in Aussicht.
Das veröffentlichte städtebauliche Konzept für das „Brimges-Gelände“ war zu einer Abstimmung mit der Bezirksregierung zwingend notwendig. Es weist sowohl die geografische Lage eines interkommunalen Bades mit Außenbecken und Freiflächen als auch einer möglichen neuen Rettungswache des Kreises Viersen aus. Daneben sind in dieser Vorplanung auch Flächen für eine optionale Nutzung durch Dritte (Gastronomie und Beherbergung, Fussballfeld) dargestellt.
Die notwendigen Infrastrukturkosten, die zum Teil auch gefördert werden, sind anteilig von allen Eigentümern zu übernehmen.
Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung "Freibad" beinhaltet ausschließlich die Kosten eines saisonalen Freibadbetriebes; im Gegensatz hierzu basiert die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung des "interkommunalen Bades" auf einem ganzjährigen Badebetrieb.
Hinweis: Beim Bürgerentscheid am 21. August 2022 wird ausschließlich über die Fragestellung "Sanierung des Freibades am bisherigen Standort" entschieden und nicht - wie vielfach angenommen - auch über einen etwaigen Hallenbadbau am Standort des Freibades.