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Wohnberechtigungsschein

Zuständigkeit

Die Kreisverwaltung Viersen ist für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen für die Gemeinden Brüggen, Grefrath, Niederkrüchten und Schwalmtal zuständig.

Mietwohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden sind, können häufig nur nach Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS) beim Vermieter bezogen werden.

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist einkommensabhängig und erfolgt durch das Amt für Bauen, Landschaft und Planung, Rechtliche Bauaufsicht, Wohnungsbauförderung beim Kreis Viersen. Das Einkommen aller zum Haushalt gehörenden Personen muss rückwirkend von einem Jahr ab dem Monat der Antragsstellung nachgewiesen werden.