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Verkehrsüberwachung

Die Regeln des Straßenverkehrs, die durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung erfolgen, gelten für alle Teilnehmer im Straßenverkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Die Ahndung bei Verstößen gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung erfolgt in Form von Verwarnungen („Knöllchen“) durch die örtliche Ordnungsbehörde.

Voraussetzungen

Die Anzeige kann grundsätzlich formlos schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Zur Vereinfachung steht Ihnen die Möglichkeit der Onlinedienstleistung.

Folgende Angaben werden benötigt:

  • Name und Anschrift des Anzeigenerstatter
  • Tattag und Uhrzeit (Zeitraum: mindestens 4 Minuten)
  • Fahrzeugart (PKW, LKW, Bus, Anhänger, etc.)
  • Fabrikat (z.B. VW, Ford, Opel, etc.)
  • Kennzeichen
  • Örtlichkeit mit Straße und Hausnummer (eventuell auch einen anderen Anhaltspunkt (z.B. vor dem Supermarkt, Bushaltestelle, usw.)
  • Tatvorwurf (z.B. Parken auf dem Gehweg, Haltverbot, Sonderparkplatz für Behinderte, usw.)
  • Ggf. zweiter Zeuge mit Name und Anschrift
  • Fotos (Fahrzeug mit Kennzeichen, mit Verkehrszeichen, Verstoß muss ersichtlich sein)

Weiterführende Informationen

Die Anordnung von Verkehrszeichen / Verkehrsbeschilderungen obliegt der Straßenverkehrsbehörde Kreis Viersen (Amt für Ordnung und Straßenverkehr – Verkehrssicherung).

Die Überwachung des fließenden Straßenverkehrs fällt in die Zuständigkeit der Kreispolizeibehörde Viersen.