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Untersuchungsberechtigungsschein
Einen Untersuchungsberechtigungsschein benötigen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres, die ein Ausbildungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen. Mit diesem Schein sind die Untersuchungen für den Jugendlichen kostenlos. Es besteht freie Arztwahl. Der Antrag kann von dem Jugendlichen selbst oder einem Personensorgeberechtigten (Eltern, Betreuer) gestellt werden.
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buergerservice@niederkruechten.de
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