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Schülerbeförderung

Beförderung der Schüler zu Schulen

Nach dem Schulgesetz und der Schülerfahrkostenverordnung sind Schülerfahrkosten die Kosten, die für die wirtschaftlichste, dem Schüler zumutbarste Art der Beförderung zu den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen hin und zurück entstehen.
Der Schulträger entscheidet im Rahmen der Schülerfahrkostenverordnung über Art und Umfang der Schülerbeförderung.

Allen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern der Gemeinschaftsgrundschule Elmpt sowie der Realschule Niederkrüchten wird zurzeit das Deutschlandticket angeboten.

Für die Grundschule Niederkrüchten hat die Gemeinde Niederkrüchten einen Schülerspezialverkehr als wirtschaftlichste Schülerbeförderung eingerichtet.
Schüler, die diesen Schülerspezialverkehr nicht nutzen, haben keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten.

Anspruch auf Schülerbeförderung haben

  • Schüler/-innen der Primarstufe mit einfachem Schulweg länger als 2 Kilometer
  • Schüler/-innen der Sekundarstufe 1 mit einfachem Schulweg länger als 3,5 Kilometer
  • Schüler/-innen der Sekundarstufe 2 mit einfachem Schulweg länger als 5 Kilometer

Es gelten die Entfernungen nach der jeweils verkehrsüblichen Fußwegstrecke. Maßgeblich ist die besuchte Klasse, nicht das Lebensalter des Schülers/der Schülerin. Der Schulweg beginnt an der Haustür des Wohngebäudes und endet am nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstückes oder Schulgebäudes.