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Schiedsamtsangelegenheiten
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen müssen Sie nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch nehmen. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten Ihnen anerkannte Gütestellen. Hierzu gehören die Schiedsämter der Gemeinden, aber auch die weiteren vom jeweiligen Oberlandesgericht anerkannten Gütestellen.
Bei bestimmten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten müssen sie einen Schlichtungsversuch unternehmen, bevor ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden kann.
Schiedsämter werden von ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen geführt. Sie haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich rechtlicher Streitigkeiten, z. B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen ausgerichtet.
Schiedsämter können daneben auch bei strafrechtlichen Auseinandersetzungen tätig werden, wie z. B. bei kleineren Straftaten, z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Wollen Sie eine dieser Straftaten selbst gerichtlich verfolgen, besteht sogar die Pflicht, zunächst einen Schlichtungsversuch zu unternehmen (sog. Sühneversuch). Erst wenn der Sühneversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden.
Die ehrenamtlichen Schiedspersonen werden vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichtet. Sie leben und wohnen in der Gemeinde des Schiedsamts und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.
In der Gemeinde Niederkrüchten ist Herr Jörg Sahlmann als Schiedsmann tätig.
Name | Jörg Sahlmann |
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Telefon | 0151 46155023 |
Joerg.Sahlmann@schiedsmann.de | |
Adresse | Schmutzersweg 37
41372 Niederkrüchten |
Aufgaben | Schiedsamt
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Stellvertreter
Name | Matthias Dumpf |
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Telefon | 0152 53128826 |
Matthias.Dumpf@schiedsmann.de | |
Adresse | Am Mühlenbach 51
41372 Niederkrüchten |
Aufgaben | Schiedsamt
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