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Personalausweis

Deutsche im Sinne des Artikels 116 (1) des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass nach § 1 (2) des Passgesetzes besitzen. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Bürgerservice.

Bei Grenzübertritt muss sich jede Person ausweisen können.

Online-Abholauskunft für Ausweisdokumente

Ob der von Ihnen beantragte Personalausweis oder Reisepass zur Abholung bereit liegt, erfahren Sie durch die Online-Passauskunft.
zur Online Passauskunft

Wichtige Informationen zum neuen Personalausweis:
Eine Abholung des Personalausweises ist erst möglich, wenn Sie den PIN-Brief erhalten haben.

Verlust des Personalausweises

Der Verlust des Personalausweises ist unverzüglich bei Ihrer Passbehörde anzuzeigen.

Sollte bei Ihrem Personalausweis die Online-Ausweisfunktion (eID) eingeschaltet sein, müssen Sie diese unverzüglich sperren lassen. Kontaktieren Sie dazu die bundeseinheitliche Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116. Die Sperrhotline ist sieben Tage die Woche, rund um die Uhr erreichbar. Halten Sie Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Online-Ausweisfunktion wird von dort umgehend gesperrt.

Unser besonderer Service für Deutsche die im Ausland leben

Der Bürgerservice stellt unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausweisdokumente für Deutsche aus, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Informationen über die genauen Voraussetzungen, Gebühren und die benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab telefonisch beim Bürgerservice.

PIN Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Sie haben Ihre PIN vergessen, den PIN-Brief verloren oder wollen Ihre Personalausweis-eID aktivieren?

Dann klicken Sie hier!

Benötigte Unterlagen

  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu 3 Monate alt)
  • Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, ggf. Ihren Kinderreisepass
  • evtl. wird außerdem die Vorlage der letzten Personenstandsurkunde (z. B. Heiratsurkunde) oder der Nachweis der Staatsangehörigkeit notwendig (bitte erkundigen Sie sich vorab telefonisch beim Bürgerservice)
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Gebührenrahmen

Antragsteller ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre): 37,00€

Antragsteller unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre): 22,80€

Zusatzgebühr für Auslandsdeutsche: 30,00€

Fristen

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen. Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Weiterführende Informationen

Das erstmalige Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion ist bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres gebührenfrei. 
Es können Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates entstehen (je nach Anbieter).

Besonderheiten

Die persönliche Beantragung ist verpflichtend. Eine Vertretung bei Antragstellung ist nicht möglich.