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Nutzung von öffentlichem Verkehrsraum
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Erlaubnis.
Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Nutzungen können sein:
- Sportveranstaltungen (Reitturniere, Radtouren, etc.)
- Umzüge (Karneval, Kirmes, St. Martin, etc.)
- sonstige Feierlichkeiten (Sommerfeste, Pfarrfeste, Tag der offenen Türe)
- Arbeitsstellensicherung (Tiefbauarbeiten, Umbauarbeiten, Aufstellung von Containern, etc.)
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche bedarf nach der Straßenverkehrsordnung einer Ausnahmegenehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde Kreis Viersen (Amt für Ordnung und Straßenverkehr, Verkehrssicherung, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen).
Besonderheiten
Mit der entsprechenden Nutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.