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Namensänderung

Beim Standesamt besteht die Möglichkeit, Namensänderungen aus den verschiedensten Gründen zu beantragen.

Folgende Möglichkeiten der Namensänderung bestehen:

  • Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. eines vorherigen Namens nach Auflösung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft
  • Namensführung nach Eheschließung
  • Hinzufügung/Widerruf Begleitname
  • Anschlusserklärung von Kindern an den Ehenamen
  • Namenserteilung eines Elternteils
  • Namensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern
  • Namensführung nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit
  • Namensänderung durch Adoption
     
  • Öffentlich-rechtliche Namensänderungen sind beim Kreis Viersen zu beantragen

Eine Namensänderung kommt nicht in Betracht, wenn Ihnen ihr Name nicht gefällt, beispielsweise bei Namen fremdsprachigen Ursprungs. Eine Namensänderung ist auch dann nicht gerechtfertigt, wenn Sie eine Identifizierung durch Gläubiger erschweren möchten.

Bei Kindern über 1 Jahr und jünger als 16 Jahren können Sie den Vornamen nur aus schwerwiegenden Gründen zum Wohl des Kindes ändern.

Einzelheiten über Unterlagen und Gebühren erfragen Sie bitte telefonisch.