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Meldebescheinigung

Wenn Sie sich in Ihrer Meldebehörde anmelden, abmelden oder Ihre Hauptwohnung ändern lassen, erhalten Sie unentgeltlich von dort hierüber eine amtliche Meldebestätigung. Später ausgestellte Meldebescheinigungen sind gebührenpflichtig.

Die Meldebestätigung enthält, sofern jeweils vorhanden, folgende Angaben von Ihnen:

  • Familienname,
  • Vorname(n) unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
  • Doktorgrad,
  • Geburtsdatum,
  • Einzugsdatum oder Auszugsdatum,
  • Datum der An- oder Abmeldung,
  • Anschrift und
  • alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass

Gebührenrahmen

einfache und erweiterte Meldebescheinigung: 9,00€

Kontakt

Bürgerservice Telefon +49 (0)2163 980-206
E-Mail buergerservice@nieder­kruechten.de