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Lärmschutz

Der Lärm, insbesondere der Verkehrslärm, stellt vielfach eine große Belastung für die im Bereich einer Lärmquelle wohnenden Menschen dar. Dauerhaft erhöhte Lärmpegel sind ein Umwelt- und Gesundheitsproblem.

Durch eine Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm wurde erstmals die Verpflichtung vorgegeben, Lärmaktionspläne zu erarbeiten.

Lärmaktionspläne sind in einer ersten Stufe nur für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (bzw. für Großflughäfen und stark befahrenen Eisenbahnstrecken) aufzustellen. Die Gemeinde Niederkrüchten ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung lediglich durch die Autobahn 52 - BAB 52 - betroffen.

Der Lärmaktionsplan (siehe weiterführende Informationen) wurde zwischenzeitlich erarbeitet. Danach sind derzeit keine Maßnahmen zur Lärmreduzierung erforderlich.

Lärmaktionspläne sollen alle 5 Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden. Im Rahmen der nächsten Überprüfung bzw. Erarbeitung des Lärmaktionsplanes sind dann auch Aussagen über die Lärmsituation von Bundes- und Landesstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr zu treffen.