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Haushaltsbescheinigung für Kinder

Als Voraussetzung für die Gewährung von Kindergeld verlangt die Kindergeldkasse beim Arbeitsamt in der Regel eine Bescheinigung darüber, dass die Kinder mit dem Kindergeldempfänger in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Diese Bescheinigungen werden vom Bürgerservice gebührenfrei und sofort nach Vorlage auf dem Vordruck der Kindergeldkasse ausgestellt.

Kontakt

Bürgerservice Telefon +49 (0)2163 980-206
E-Mail buergerservice@nieder­kruechten.de