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Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (früher: Arbeitslosengeld II, heute: Bürgergeld) ist das Jobcenter des Kreises Viersen zuständig.
Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (früher: Arbeitslosengeld II, heute: Bürgergeld) ist das Jobcenter des Kreises Viersen zuständig.