Inhalt
![](/sites/default/files/styles/1200w/public/2023-04/bild_im_header_serviceportal.jpg?itok=QJb7nEQR)
Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II
Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (früher: Arbeitslosengeld II, heute: Bürgergeld) ist das Jobcenter des Kreises Viersen zuständig.
Für die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (früher: Arbeitslosengeld II, heute: Bürgergeld) ist das Jobcenter des Kreises Viersen zuständig.