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Fundsachen
Sollten Sie eine Sache finden, können Sie diese bei der Zentrale der Gemeinde Niederkrüchten abgeben und anzeigen. Zur Anzeige einer Fundsache können Sie das unten aufgeführte Formular verwenden.
Nach einer Fundsache kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder mit dem unten angeführten Antragsassistenten gefragt werden.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Fristen
Die Aufbewahrungsfrist beträgt sechs Monate. Sollte sich die Verliererin oder der Verlierer innerhalb dieser Frist nicht gemeldet haben, kann die Finderin oder der Finder Anspruch auf den Fundgegenstand erheben und diesen erhalten.