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Führerschein

Die Führerscheinstelle des Kreises Viersen ist für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niederkrüchten zuständig. Alle Informationen zum Führerschein finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

Läuft die Gültigkeit des Führerscheins bald ab, beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis.

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.

Fristen

Bitte denken Sie daran, Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.

Kontakt

Bürgerservice Telefon +49 (0)2163 980-206
E-Mail buergerservice@nieder­kruechten.de