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Förderung von Wallboxen
Die Gemeinde Niederkrüchten fördert die Errichtung von privaten stationären Ladestationen für E-Autos (Wallboxen).
Mit der Förderung möchte die Gemeinde Niederkrüchten den Einsatz und Ausbau von Wallboxen und damit auch die E-Mobilität im Gemeindegebiet unterstützen.
Gefördert wird die Errichtung inklusive Installationsleistung von neuen Wallboxen mit einer Leistung von bis zu 22 kW für den Betrieb an Wohnhäusern oder an Gebäuden, die Wohnhäusern zuzuordnen sind, innerhalb des Gemeindegebiets.
Der Zuschuss für die Wallbox beträgt inklusive Installationsleistung 400,00 € pro Wohngrundstück.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückeigentümer eines Wohngrundstücks in der Gemeinde Niederkrüchten sind.
- Je Wohngrundstück wird nur eine Wallbox gefördert.
- Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vor dem Kauf und Installation der Wallbox bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Die Förderung einer bereits erworbenen Wallbox ist nicht möglich.
- Die Wallbox muss durch ein Fachunternehmen installiert werden.
- Die technischen Bedingungen des Netzbetreibers NEW Netz müssen berücksichtigt werden.
- Der Bezug von regenerativem Strom.
Prozess
Der Förderantrag ist Online einzureichen.
Es sind folgende Leistungsnachweise, innerhalb 6 Monate nach Antragsstellung, zu erbringen:
- Foto der installierten Wallbox.
- Eine Kopie der Abschlussrechnung des Fachbetriebes.
- Nachweis der Anmeldung beim Netzbetreiber NEW Netz. Ab einer Leistung von über 11 kW der Wallbox ist ein Nachweis der Genehmigung durch den Netzbetreiber NEW Netz einzureichen.
- Nachweis über den Bezug von regenerativem Strom.
- Nach Prüfung der eingereichten Leistungsnachweise wird die Förderung ausgezahlt.
Sie wollen eine Förderung für eine Wallbox beantragen? Dann finden Sie den Antrag ab dem hier.