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Förderung von Stecker-PV-Anlagen
![Plakat Förderung Stecker-PV-Anlage Plakat Förderung Stecker-PV-Anlage](/sites/default/files/styles/cropped_freeform_400w/public/2023-06/20230605_Plakat_F%C3%B6rderung_PV-%28Stecker%29.jpg?itok=d9Z2A0Es)
Die Fördermittel sind für dieses Jahr ausgeschöpft!
Die Gemeinde Niederkrüchten fördert die Errichtung von Stecker-PV-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke).
Neben Dach-PV-Anlagen tragen auch Stecker-PV-Anlagen zur umweltfreundlichen Stromerzeugung bei. Mit der Förderung von Stecker-PV-Anlagen möchte die Gemeinde Niederkrüchten allen Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit bieten, Solarstrom für den Eigenbedarf zu produzieren.
Gefördert wird die Errichtung von Stecker-Photovoltaik-Anlagen mit einem Wechselrichter für den Betrieb an Wohnhäusern (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern entsprechend der Baugenehmigung) oder auf privaten Dächern, die Wohnhäusern zuzuordnen sind, innerhalb des Gemeindegebiets.
Berücksichtigt werden Stecker-PV-Anlagen mit einer Anschlussleistung des Wechselrichters gemäß den derzeit geltenden rechtlichen Bestimmungen von 600 W.
Der Zuschuss für eine Stecker-PV-Anlage beträgt 80% des Kaufpreises, jedoch maximal 200,00 € pro Wohneinheit.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Haus- bzw. Wohnungseigentümer oder Mieter einer Wohneinheit in der Gemeinde Niederkrüchten sind. Mietern wird empfohlen, vorab eine Absprache mit der Vermieterin bzw. dem Vermieter zu treffen.
- Je Wohneinheit wird nur eine Anlage gefördert.
- Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vor dem Kauf der Stecker-PV-Anlage bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Die Förderung einer bereits erworbenen Anlage ist nicht möglich.
- Die Richtlinie zur Förderung von Stecker-PV-Anlagen ist zu beachten.
Prozess
Der Förderantrag ist Online einzureichen.
Es sind folgende Leistungsnachweise, innerhalb 6 Monate nach Antragsstellung, zu erbringen:
- Ein Foto der installierten Stecker-PV-Anlage.
- Eine Rechnungskopie der Stecker-PV-Anlage.
- Nachweis der Anmeldung im Marktstammdatenregister.
- Nach Prüfung der eingereichten Leistungsnachweise wird die Förderung ausgezahlt.