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Förderung von PV-Anlagen
Die Gemeinde Niederkrüchten fördert die Errichtung von neuen PV-Anlagen.
Die Gemeinde Niederkrüchten möchte den Einsatz und Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung innerhalb des Gemeindegebiets unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Gefördert wird die Errichtung von neuen PV-Anlagen für den Betrieb an Wohnhäusern (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern entsprechend der Baugenehmigung) oder auf privaten Dächern, die Wohnhäusern zuzuordnen sind, innerhalb des Gemeindegebiets.
Der Zuschuss für die PV-Anlage beträgt ab einer Leistung von 1 kWp 100,00 € pro 1 kWp, jedoch maximal 400,00 € pro Wohngrundstück.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer eines Wohngrundstücks in der Gemeinde Niederkrüchten sind.
- Je Wohngrundstück wird nur eine Anlage gefördert.
- Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vor dem Kauf der PV-Anlage bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Die Förderung einer bereits erworbenen Anlage ist nicht möglich.
- Die PV-Anlage muss durch ein Fachunternehmen installiert werden.
- Einhaltung der technischen Bedingungen sowie Anforderungen an das Netz des Netzbetreibers der NEW Netz müssen berücksichtigt werden.
- Die Richtlinie zur Förderung von PV-Anlagen ist zu beachten.
Prozess
Der Förderantrag ist Online einzureichen.
Es sind folgende Leistungsnachweise, innerhalb 12 Monate nach Antragsstellung, zu erbringen:
- Foto der installierten Anlage.
- Eine Kopie der Abschlussrechnung des Fachbetriebes.
- Nachweis der Anmeldung beim Netz Betreiber NEW Netz und im Markstammdatenregister.
- Nach Prüfung der eingereichten Leistungsnachweise wird die Förderung ausgezahlt.
Sie wollen eine Förderung für eine PV-Anlage beantragen? Dann finden Sie den Antrag ab dem hier.