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Fischereischein (beantragen)
Wer in Nordrhein-Westfalen angeln möchte, muss einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen. Der Fischereischein wird in Nordrhein-Westfalen für ein oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre erteilt.
Damit ein Fischereischein erteilt werden kann, muss in der Regel zuvor die Fischerprüfung abgelegt werden.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Nordrhein-Westfalen anerkannt; eine Umschreibung ist nicht erforderlich. Dasselbe gilt für Fischerprüfungszeugnisse, sofern die Inhaberin bzw. der Inhaber zum Zeitpunkt der Prüfung nicht in Nordrhein-Westfalen gemeldet war.
Das Mitführen eines Fischereischeins ist auch beim Angeln an kommerziellen Angelteichen (z.B. „Forellensee“) verpflichtend.
Fischereischeine für Kinder und Jugendliche
Wer zwischen 10 und 16 Jahre alt ist, erhält ohne Prüfung den Jugendfischereischein. Er berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung einer Person, die im Besitz eines gültigen Fischereischeines ist. Für die Beantragung ist die Vorsprache eines Sorgeberechtigten erforderlich.
Ab dem 13. Lebensjahr können Jugendliche die Fischerprüfung ablegen und erhalten dann mit Vollendung des 14. Lebensjahres den regulären Fischereischein, mit dem sie ohne weitere Auflagen angeln dürfen.
Voraussetzungen
Bestandene Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt, nachgewiesen durch das Fischerprüfungszeugnis.
Den Nachweis einer Fischerprüfung muss nicht vorlegen, wer einen Jugend- oder Sonderfischereischein beantragt hat.
Mindestalter: 14 Jahre, 10 Jahre für den Jugendfischereischein.
Alleiniger oder Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Es dürfen keine Versagungsgründe gemäß § 33 LFischG vorliegen.
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- 1 amtliches Lichtbild
- Prüfungszeugnis
Gebührenrahmen
Jahresfischereischein: 16,00€
Fünfjahresfischereischein: 48,00€
Jugendfischereischein: 8,00€
Kontakt
buergerservice@niederkruechten.de