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Elterngeld beantragen
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen.
Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie in der nachstehenden Datenbank. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
Voraussetzungen
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Ihr gemeinsames Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 300.000 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, beträgt Ihr Jahreseinkommen nicht mehr als 250.000 Euro.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.
Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.
Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.
Kontaktinformationen
Zuständig für das Elterngeld ist das Versorgungsamt Stadt Mönchengladbach und Kreis Viersen.