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Ehefähigkeitszeugnis

Ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen Deutsche, die im Ausland heiraten möchten sowie Ausländer, die in Deutschland nach bürgerlichem Recht die Ehe schließen wollen. Mit dieser Urkunde wird bescheinigt, dass nach dem Recht des ausstellenden Staates keine gesetzlichen Hindernisse für die beabsichtigte Ehe vorliegen. Die Urkunde ist in allen in Europa verwendeten Amtssprachen gefasst und muss daher nicht übersetzt werden. Bei beabsichtiger Eheschließung im Ausland erhalten Deutsche die Urkunde im Standesamt ihres (letzten) deutschen Hauptwohnsitzes.

Voraussetzungen

  • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
  • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

Gebührenrahmen

Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Ausstellung eines Ehefertigkeitszeugnisses: 40,00€

Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist: 66,00€

Fristen

Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.