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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Untere Denkmalbehörde und damit erster Ansprechpartner für Eigentümerinnen und Eigentümer von Baudenkmälern ist die Gemeinde.
Denkmalschutz bedeutet nicht, dass an einem Gebäude nichts mehr verändert werden darf oder ein bestimmter Zustand wiederhergestellt werden muss. Alle Veränderungen am Äußeren oder Inneren eines Denkmals sowie in der näheren Umgebung bedürfen grundsätzlich einer denkmalrechtlichen Erlaubnis.
Denkmalrechtliche Erlaubnisse sind formlos, schriftlich bei der Unteren Denkmalbehörde zu beantragen.
Prinzipiell sind Solaranlagen auf Denkmälern möglich. Vor Antragsstellung beachten Sie bitte den Leitfaden des Landschaftsverbands Rheinland.
Weitere Informationen für Denkmaleigentümer entnehmen Sie bitte der Internetseite des Landschaftsverbands Rheinland.
Einen Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§7i, 10f, 11b des Einkommenssteuergesetzes können Sie nebenstehend beantragen.
Denkmalliste
Die Denkmalliste der Gemeinde Niederkrüchten beinhaltet alle Bau- und Bodendenkmäler im Gemeindegebiet, die rechtskräftig unter Denkmalschutz stehen.
Die Denkmalliste wird von der Unteren Denkmalbehörde geführt.
Einen Überblick über die Baudenkmäler und einer kurzen Beschreibung finden Sie im Geoportal Niederrhein.