Inhalt

Blindengeld / Blindenhilfe

Als blinder Mensch haben Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anspruch auf Blindengeld.
Diese Leistung erhalten Sie unabhängig von Einkommen und Vermögen.
Für die Blindenhilfe ist ein separater Antrag notwendig.

Prozess

Sie können Blindengeld bei Ihrem zuständigen Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland, LVR oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL) beantragen. Sie können den Antrag auf Blindengeld aber auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung, Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung einreichen.

Weiterführende Informationen

Informationen zu Blindengeld und Blindenhilfe beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) unter nebenstehendem Link.

Für weitere Informationen besuchen Sie gerne die nachstehenden Internetseiten:

Besonderheiten

Blindengeld können Sie nicht gleichzeitig mit Hilfen für Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung erhalten.

Kontaktinformationen

Zuständig für Blindengeld ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR). Der Antrag kann sowohl beim Landschaftsverband als auch bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Die Leistung Blindenhilfe können Sie bei der örtlich zuständige Behörde beantragen.