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Bauantrag
Zuständigkeit beim Kreis Viersen
Für diese Dienstleistung ist der Kreis Viersen als Baugenehmigungsbehörde zuständig. Die Gemeinde Niederkrüchten wird im Baugenehmigungsverfahren vom Kreis Viersen planungsrechtlich beteiligt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen unter der Dienstleistung Baugenehmigung.
Das normale Baugenehmigungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn Sie einen großen Sonderbau errichten, ändern oder die Nutzung ändern wollen. Ihrem Bauantrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen.
In diesem Verfahren wird geprüft, ob Ihrem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Geprüft wird z.B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden oder die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.
Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.
Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigung und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.
Für folgende Anliegen könnte ein Bauantrag erforderlich sein:
- Neuerrichtung eines Gebäudes
- Änderung der Nutzung eines Gebäudes
Benötigte Formulare
- Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren § 64 BauO NRW 2018 (PDF, 775 KB)
- Baubeschreibung (PDF, 2 MB)
- Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen (PDF, 944 KB)
- Betriebsbeschreibung für land- und forstwirtschaftliche Vorhaben (PDF, 1 MB)
- Antrag Werbeanlage (PDF, 984 KB)
- Referentielles Baugenehmigungsverfahren § 66 BauO NRW 2018 (PDF, 1 MB)
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 (Verfahrensfreie Bauvorhaben § 62) BauO NRW 2018 (PDF, 195 KB)
- Antrag Beseitigung von Anlagen § 63 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW 2018 (PDF, 265 KB)
- Anzeige Beseitigung von Anlagen § 62 Absatz 3 Satz 3 BauO NRW 1018 (PDF, 1 MB)
- Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW 2018 (PDF, 387 KB)