Inhalt

Antrag auf Luftbildauswertung

Der erste Schritt der präventiven Kampfmittelbeseitigung ist die Luftbildauswertung. Sie ist Grundvoraussetzung für weitere Maßnahmen (z. B. die Kampfmittelüberprüfung vor Ort).

Eine Luftbildauswertung ist vom Bauherrn bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen und auf jene Bereiche zu beschränken, in denen Bodeneingriffe erfolgen werden.
Für eine rechtzeitige Bearbeitung empfiehlt die Bezirksregierung Düsseldorf eine Antragsstellung bereits vor bzw. während der Baugenehmigungsphase.

Um eine Luftbildauswertung zu beantragen, reichen Sie bitte den Antrag auf Luftbildauswertung unter "benötigte Formulare" ausgefüllt und unterschrieben per Email an ordnungsamt@niederkruechten.de ein.
In jedem Fall ist hierzu ein Plan mit Markierung des zu untersuchenden Grundstücks beizufügen (siehe Merkblatt Liegenschaftskarte).
 
Falls Sie den Antrag im Namen des Grundstückseigentümers stellen, wird eine Vollmacht benötigt. Bitte reichen Sie diese gemeinsam mit dem Antrag ein.

Die Anträge werden an den Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf weitergeleitet.
Die Bezirksregierung Düsseldorf teilt der Ordnungsbehörde das Ergebnis mit. Dieses Ergebnis wird anschließend an den Antragsteller/in weitergeleitet.

Weitere Informationen zu Luftbildauswertungen finden Sie unter:
FAQs zu Luftbildauswertungen | Bezirksregierung Düsseldorf (nrw.de)