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Zwei Fahrradstraßen für Niederkrüchten

Veröffentlicht am: Do., 06.06.2024

Auf sogenannten Fahrradstraßen haben Radfahrende grundsätzlich Vorrang vor dem motorisierten Verkehr. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, PKW-Fahrerinnen und Fahrer dürfen den Radverkehr nicht behindern. Letztere dürfen auf diesen Straßen auch nebeneinander fahren.

Zwei solche Fahrradstraßen entstehen derzeit in der Gemeinde Niederkrüchten: Auf dem Oberkrüchtener Weg zwischen der Mittelstraße und dem Anschluss zum Radweg an der Hundeweise sowie auf dem Varbrooker Kirchweg zwischen der Erkelenzer Straße und dem Beginn des Waldes. Auf dem Oberkrüchtener Weg werden derzeit bereits die notwendigen Markierungen aufgebracht und die entsprechende Beschilderung installiert. Im Anschluss erfolgen die Arbeiten auf dem Varbrooker Kirchweg. Je nach Wetterlage werden beide Fahrradstraßen bis Ende Juni fertiggestellt. Sperrungen aufgrund der Arbeiten sind nicht notwendig.

Die Fahrradstraßen sind ein Baustein des gesamtgemeindlichen Mobilitätskonzeptes, das die Mobilitätsangebote und die Verkehrsinfrastruktur in der Gemeinde im Rahmen der Verkehrswende zukunftsfähig machen soll. Beide Fahrradstraßen erhalten eine Zusatzbeschilderung, die auch „Krafträdern und Kraftwagen“, wie es in der Straßenverkehrsordnung heißt, die Nutzung erlauben.