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Regeln für Sicherheit und Naturschutz an Venekotensee und Dahmensee
Aus Haftungsgründen war das Schwimmen im Venekotensee und im Dahmensee bereits seit längerem verboten. Dennoch suchten in den warmen Sommern der vergangenen Jahre immer mehr Menschen Abkühlung in den beiden See in Niederkrüchten und Brüggen. Dies ging oftmals einher mit zugeparkten Rettungswegen, Belästigung der Anwohner durch laute Musik und eine immer größere Brandgefahr durch Grills, Shishas, weggeworfene Zigarettenkippen und Lagerfeuer. Um die Gefahren für Mensch und Natur künftig zu vermeiden, hat die Gemeinde Niederkrüchten nun eine Allgemeinverfügung mit entsprechenden Maßnahmen erlassen. Auch die Gemeinde Brüggen plant eine solche Verfügung, die offenes Feuer, Grillen, Rauchen, laute Musik, Alkohol und Zelten verbietet. Darüber hinaus gilt ein Anleingebot für Hunde.
Beide Gemeinden betonen, dass Verbote nur die letzte Wahl bei der Bekämpfung von Problemen sein können. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen jedoch, dass andere Ansätze keinen Erfolg brachten. So berichtet Niederkrüchtens Bürgermeister Karl-Heinz Wassong von Gesprächen mit einigen Anwohnern von Venekoten über eine Umwidmung eines Teils des Sees in ein Naturschwimmbad: „Als ich für diese Idee geworben habe, bin ich auf sehr heftigen Widerstand gestoßen – bis hin zu persönlichen Beleidigungen und Drohungen.“ Auch die Ansprache der Gäste durch die Ordnungsämter und eingesetzte Sicherheitsdienste im letzten Jahr führte leider zu keiner Verbesserung der Situation.
Karl-Heinz Wassong und sein Brüggener Kollege Frank Gellen sind sich einig, dass ein Angebot zum Schwimmen im Westkreis dringend notwendig ist. „Den Zustand der Niederkrüchtener Bäder und die daraus resultierende Situation ist darauf zurückzuführen, dass in der Vergangenheit notwendige Sanierungen nicht vorgenommen und Investitionen vermieden worden sind, sodass wir nun unter schwierigen Bedingungen gemeinsam nach einer Lösung suchen müssen“, so Wassong. Brüggens Bürgermeister Frank Gellen ergänzt: „Man muss aber auch zwischen den Besuchern eines Hallen- oder Freibads und der beiden Seen unterscheiden. Die Seen werden häufig von Besuchern genutzt, die von außerhalb anreisen. Das Fehlverhalten einiger Gäste führt jetzt dazu, dass die Maßnahmen der Allgemeinverfügung auch diejenigen treffen, die einfach nach Schule oder Feierabend gemütlich etwas Zeit am Venekotensee oder Dahmensee verbringen wollen.“ Parallel zu den in Kraft getretenen Regeln prüft die Burggemeinde Brüggen die Einrichtung eines Naturbads am Dahmensee als legales Badeangebot.
Am Montag wurden an beiden Seen nun die Schilder aufgestellt, die auf die neuen Regeln hinweisen. Beide Bürgermeister appellieren gemeinsam mit Landrat Dr. Andreas Coenen an alle Besucher, Rücksicht auf die Natur und Anlieger zu nehmen.