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Maskenpflicht im Rathaus entfällt ab 30. Mai
Für alle Besucherinnen und Besucher des Kreishauses und der Rathäuser im Kreis Viersen entfällt ab dem 30. Mai die Maskenpflicht.
Die Regelung betrifft auch die Einrichtungen des Kreises Viersen, also die Kreismusikschule, die Kreisvolkshochschule, das Kreisarchiv sowie das Niederrheinische Freilichtmuseum.
Das Tragen von FFP2-Masken wird jedoch empfohlen. Auf den Wegfall der Maskenpflicht ab 30. Mai haben sich der Landrat, die Bürgermeisterin und die Bürgermeister verständigt.