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Kommunale Wärmeplanung: Gemeinde Niederkrüchten macht sich frühzeitig auf den Weg

Veröffentlicht am: Do., 29.02.2024

Heizkörper mit Thermostat

Mehr als die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie wird zur Bereitstellung von Wärme benötigt. Mit dem Ziel, diesen Energieverbrauch deutlich zu reduzieren, hat die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz auf den Weg gebracht. Es soll ein maßgeblicher Baustein der Energiewende sein und dazu beitragen, dass Deutschland bis 2045 klimaneutral wird. Nach einigen Änderungen am ursprünglichen Gesetzesentwurf steht nun fest: Die angedachten Vorgaben für Heizungen, die künftig zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen, gelten zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen sind künftige Rahmenbedingungen an die sogenannte kommunale Wärmeplanung gebunden, zu der die Kommunen seit dem 1. Januar 2024 durch das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet sind. Diese Planung ist ein langfristiger und strategisch angelegter Prozess mit dem Ziel einer weitgehend klimaneutralen und wirtschaftlichen Wärmeversorgung in allen Städten und Gemeinden. Kleinere Gemeinden müssen diese bis Mitte 2028 erstellen. Gleichwohl hat die Gemeinde Niederkrüchten ihre Planungen bereits jetzt aufgenommen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert die Erstellung kommunaler Wärmeplanungen im laufenden Jahr. Dieser Förderung bedient sich die Gemeinde Niederkrüchten und arbeitet mit der CASD GmbH & Co. KG aus Fröndenberg zusammen.

Bürgermeister Karl-Heinz Wassong erläutert das Vorgehen der Verwaltung: „Mit unseren frühzeitig begonnenen Planungen wollen wir eine Grundlage schaffen, die allen Akteuren in der Gemeinde eine Orientierungsgrundlage bietet. So werden wir aufzeigen, wo in Zukunft welche Art der Wärmeversorgung beziehungsweise welche Energieträger zur Verfügung stehen. Wir treiben somit die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen voran und schaffen Planungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen in Niederkrüchten.“

Die nun beauftragten Planungen münden in einen Maßnahmenkatalog, der konkrete Empfehlungen definiert, wo und mit welcher Priorität beispielsweise Baumaßnahmen und Änderungen an der vorhandenen Infrastruktur vorzunehmen sind. Grundlage wird zunächst eine Bestandsanalyse sein, die den aktuellen Wärmebedarf, die bestehende Heiztechnik und die hierdurch verursachten Emissionen betrachtet. Darauf aufbauend entstehen Szenarien dazu, wie die Wärmeversorgung in der Gemeinde künftig aussehen soll. Hieraus ergeben sich dann konkrete Maßnahmen zur Umsetzung mit dem Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung.

 

Aktuelle Informationen rund um das Thema "Kommunale Wärmeplanung" finden Sie HIER.

 

Förderung
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird durch die Kommunalrichtlinie (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie) der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Angaben zur Förderung
Projekttitel: "Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Niederkrüchten"
Laufzeit: 01.01.2024 - 31.12.2024
Förderkennzeichen: 67K26680

Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.