Inhalt
Kommunale Wärmeplanung: Erste Überprüfungen zur Wärmeversorgung in Niederkrüchten
Wie wollen wir in Deutschland künftig heizen? Stand heute sorgt die Bereitstellung von Wärme noch für die Hälfte unseres gesamten Endenergieverbrauchs. Das soll sich in Zukunft ändern. Dabei ist das Gebäudeenergiegesetz die Grundlage für ein strukturiertes Vorgehen im ganzen Land mit dem Ziel, die Wärmeerzeugung klimaneutral umzubauen. Erste im Gesetz enthaltene Vorgaben gelten zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für alle übrigen Immobilien wird die sogenannte kommunale Wärmeplanung aufzeigen, wo welche Möglichkeiten des Heizens in Zukunft die sinnvollsten sein werden.
Die Städte und Gemeinden in Deutschland sind seit dem 1. Januar 2024 aufgefordert, die kommunale Wärmeplanung umzusetzen. Kleinere Gemeinden wie Niederkrüchten haben hierfür bis Mitte 2028 Zeit. Gleichwohl hat die Gemeinde Niederkrüchten ihre Planungen bereits jetzt aufgenommen. Sie nutzt dabei eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und arbeitet mit der CASD GmbH & Co. KG aus Fröndenberg zusammen. Die Gemeinde treibt somit bereits heute eine effiziente und zielorientierte Planung voran, die in einen Maßnahmenkatalog münden wird. So soll frühzeitig aufgezeigt werden, welche Heiztechnologien für die Bürgerinnen und Bürger aber auch für die Unternehmen im Gemeindegebiet künftig sinnvoll und zukunftsfähig sind.
Hierfür erfolgt nun zunächst eine Eignungsprüfung für Teilgebiete außerhalb der größeren Ortslagen und Kerngebiete, für die mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft keine leitungsgebundene Wärmeversorgung in Frage kommen wird. Diese Eignungsprüfung beginnt bereits vor der eigentlichen Bestandsanalyse.
Für die betroffenen Bereiche wird im Anschluss lediglich eine „verkürzte Wärmeplanung“ vorgenommen, damit eine Konzentration auf die hier verbleibenden, realistischen Versorgungsoptionen gewährleistet ist.
Aktuell besteht in der Gemeinde ein weitläufiges Erdgasnetz, das nahezu alle Ortsteile erschließt. Diese Gebiete werden in der „erweiterten Wärmeplanung“ berücksichtigt.
Die Ergebnisse der vorgelagerten Eignungsprüfung für die Außenbereiche hat die Gemeinde Niederkrüchten HIER veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger haben nun bis zum 25.Juli 2024 die Möglichkeit, sachdienliche Hinweise zur Thematik per Mail an klimaschutz@niederkruechten.de einzubringen.
Förderung
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird durch die Kommunalrichtlinie (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie) der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.
Angaben zur Förderung
Projekttitel: "Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Niederkrüchten"
Laufzeit: 01.01.2024 - 31.12.2024
Förderkennzeichen: 67K26680
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.