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Kommunale Wärmeplanung – Bestandsanalyse abgeschlossen
Mit Hilfe der sogenannten „kommunalen Wärmeplanung“ erarbeiten Städte und Gemeinden in Deutschland eine Grundlage zur klimaneutralen Wärmeversorgung. Während für kleinere Gemeinden eine Fertigstellung dieser Planung bis zum 30. Juni 2028 vorgeschrieben ist, hat sich die Gemeinde Niederkrüchten bereits zu Beginn des Jahres auf den Weg gemacht, um die kommunale Wärmeplanung schon 2025 abzuschließen.
In einem ersten Schritt, der nun abgeschlossen werden konnte, wurden der Wärmebedarf sowie der Wärmeverbrauch in der Gemeinde erfasst. Darüber hinaus wurde erhoben, wo in der Gemeinde welche Energiequellen zur Wärmeerzeugung genutzt werden. Dabei erfolgte unter anderem eine Analyse der Gebäudetypen und –alter sowie der Versorgungsstrukturen wie Gas- und Wärmenetze. In einem weiteren Schritt gilt es nun, die künftig zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien zu erfassen. Hieraus lassen sich dann Ziele ableiten, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in der Gemeinde realisiert werden kann.
Die nun fertige Bestandsanalyse kam unter anderem zu dem Ergebnis, dass über 83% der Gebäude in Niederkrüchten vor dem Jahr 2000 entstanden und den heutigen Effizienzklassen D bis H entsprechen. Sie werden überwiegend wird mit Gas oder Öl beheizt. Rund 220 Wärmepumpen sind im Gemeindegebiet im Betrieb. Aktuell verursacht der Wärmesektor in der Gemeinde Emissionen von rund 37.300 Tonnen CO2. Die Ergebnisse der Bestandsanalyse hat die Gemeinde Niederkrüchten auf ihrer Website veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger haben nun bis zum 20.Dezember 2024 die Möglichkeit, sachdienliche Hinweise zur Thematik per Mail an klimaschutz@niederkruechten.de einzubringen.
Wie geht es nun weiter und was bedeutet der aktuelle Planungsstand für einzelne Heizungen? Funktionierende Gas- und Ölheizungen können weiterhin betrieben werden. Solange defekte Heizungsanlagen repariert werden können, gilt dies ebenfalls. Die Vorgaben, die das Gebäudeenergiegesetz definiert, wie die vorgeschriebene Möglichkeit, neue Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien zu betreiben, gelten seit diesem Jahr bereits für Neubauten in Neubaugebieten. Für andere Gebäude gelten diese Regeln in kleinen Kommunen wie Niederkrüchten ab dem 1. Juli 2028 oder früher wenn es zu einer Gebietsausweisung kommt. Diese erfolgt nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung. Weitere Informationen finden Interessierte HIER.