Inhalt

Kinderfreizeitbonus auch für Wohngeldempfänger

Veröffentlicht am: Mo., 28.06.2021

Die Wohngeldstelle im Westkreis, zuständig für die Gemeinden Schwalmtal, Brüggen und Niederkrüchten möchte auf den einmaligen Kinderfreizeitbonus aufmerksam machen.

Kinder und Jugendliche mussten in den vergangenen Monaten zurückstecken und haben viel verpasst – nicht nur in der Schule. Um Familien mit geringem Einkommen zu unterstützen, bekommen diese ab August einmalig einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro für jedes Kind ausgezahlt. Dieser Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. Der Bonus wird ab August ausgezahlt.

Die Zahlung geht an Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder den Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Die meisten Familien müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.

Allein Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen sowie Familien mit Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII müssen dafür einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auch auf der Website Ihrer Familienkasse und auf der Internetseite der Bundesregierung.