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Jetzt Schöffe werden - als ehrenamtliche Richterin oder Richter für das Recht vor Ort einsetzen

Veröffentlicht am: Fr., 10.02.2023

Schöffen und Jugendschöffen sind ein elementarer Bestandteil des deutschen Rechtssystems. Sie arbeiten als Richter ähnlich wie Berufsrichter und wirken an Urteilen sowie an allen anderen Entscheidungen im Laufe einer Hauptverhandlung mit. Mit einem großen Unterschied: Schöffen sind Laien. Sie benötigen keine juristische Ausbildung.

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Auch für Niederkrüchten sollen wieder zehn Männer und Frauen als Schöffen am Amtsgericht Viersen und am Landgericht Mönchengladbach Recht sprechen. Wer sich so in der Gemeinde engagieren möchte, muss zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und die deutsche Sprache beherrschen. Ausgeschlossen sind Menschen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein entsprechendes Ermittlungsverfahren läuft.

Wie sieht die Arbeit von Schöffen aus? Schöffen müssen Beweise sichten und einschätzen, ob sich etwas so ereignet hat, wie in der jeweiligen Anklage behauptet. Dabei müssen Zeugenaussagen, Gutachten und Urkunden gesichtet und bewertet werden. Hierbei kommt es in hohem Maße auf die soziale Kompetenz der Schöffen an. Denn letztlich geht es darum, das Handeln von Menschen in ihrem jeweiligen sozialen Umfeld einschätzen zu können. Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und geistige Beweglichkeit sind daher unabdingbar. Auch wenn Angeklagte aufgrund ihres Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch sind oder in der Öffentlichkeit bereits vorverurteilt werden, müssen Schöffen jederzeit objektiv handeln. Jugendschöffen sollten darüber hinaus besondere Erfahrung in der Jugenderziehung mitbringen. Juristische (Vor-) Kenntnisse sind hingegen nicht Voraussetzung für ein Engagement.

Wer sich als Schöffe in allgemeinen Strafsachen, also gegen Erwachsene, engagieren möchte, kann sich bis zum 11. April  bei der Gemeinde Niederkrüchten, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice, Frau Breuer, Tel.: 02163 - 980 202, E-Mail: nadine.breuer@niederkruechten.de bewerben. Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung bis zum 3. April an das Jugendamt des Kreises Viersen, Frau Putthoff, Tel.: 02162 - 391 670, E-Mail: katharina.putthoff@kreis-viersen.de. Für beide Fälle finden Interessierte HIER weitere Informationen sowie Bewerbungsformulare.