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Gutachten zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

Veröffentlicht am: Mo., 07.02.2022

Am morgigen Dienstag entscheidet der Rat der Gemeinde Niederkrüchten über das Bürgerbegehren zur Sanierung des Freibads. Hierbei handelt es sich um das erste von insgesamt drei Bürgerbegehren. Die beiden weiteren Vorgänge richten sich jeweils gegen bestehende Ratsbeschlüsse, die von einer Sanierung des Freibads absehen sowie die Errichtung eines interkommunalen Bads vorsehen.

Die Verwaltung hat zur politischen Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eine Vorlage erstellt, die die notwendigen rechtlichen Rahmendaten für die Politik zusammenfasst. Dieser Vorlage liegt ein unabhängiges Gutachten einer Anwaltskanzlei zugrunde. Von Seiten der Bürgerinitiative wurde nun darum gebeten, auch dieses Gutachten zu veröffentlichen. Die Verwaltung hatte dies vorab nicht vorgesehen, da das Gutachten üblicherweise der Bürgerinitiative nach Erhalt des entsprechenden Bescheids im Rahmen einer Akteneinsicht ebenso zur Verfügung steht wie den politischen Fraktionen.

Die Verwaltung kommt dem Wunsch der Bürgerinitiative gerne nach und stellt das Gutachten als Anlage der entsprechenden Vorlage öffentlich ins Ratsinformationssystem ein. Das Gutachten finden Sie HIER.