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Gemeinde bearbeitet zwei weitere Bürgerbegehren zur Bäderthematik

Veröffentlicht am: Mi., 09.03.2022

Am Dienstag reichten die Initiatoren der beiden bereits angekündigten Bürgerbegehren zur Bäderthematik jeweils etwa 1.800 Unterschriften bei der Gemeinde Niederkrüchten ein. Im Februar hatte der Gemeinderat bereits die Unzulässigkeit eines ersten Bürgerbegehrens beschlossen. Dieses hatte die Sanierung des Freibads Am Kamp (Technik und Becken) zum Inhalt. Zum damaligen Zeitpunkt gab es jedoch bereits einen politischen Beschluss gegen die Sanierung. Der Rat hat nach Prüfung im Februar die Unzulässigkeit des Begehrens festgestellt.

Die beiden neuen Bürgerbegehren thematisieren zum einen die Aufhebung des Ratsbeschlusses sowie die damit verbundene Sanierung des Freibads am bisherigen Standort. Zum anderen soll ein weiterer Ratsbeschluss zum Bau eines interkommunalen Hallenbads aufgehoben werden. Stattdessen soll der Bau eines funktionalen Hallenbads neben dem Freibad Am Kamp beschlossen werden.

Die Verwaltung prüft derzeit die eingereichten Unterschriften sowie die Zulässigkeit beider Bürgerbegehren. Nach Abschluss der Prüfung wird das Thema auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Ratssitzung genommen. Unter Umständen ist hierfür eine Sondersitzung des Rates notwendig.

Um den personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand möglichst gering zu halten, wäre ein möglicher Bürgerentscheid am Tag der Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen am 15. Mai aus Sicht der Gemeindeverwaltung wünschenswert gewesen. Dieser Termin ist unter Berücksichtigung der vorgegebenen Rahmenbedingungen und Fristen jedoch nicht erreichbar. Die Verwaltung wird daher nach Prüfung der formalen Rahmenbedingungen einen realistischen Zeitplan für die mögliche Durchführung der Bürgerentscheide aufstellen.