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Finanzielle Unterstützung für die Pflege privater Denkmäler
Im vergangenen Jahr hatte sich die Gemeinde Niederkrüchten verschiedenen Baudenkmälern im gesamten Gemeindegebiet angenommen. So wurden Grabsteine und Gedenksteine restauriert oder Wegekreuze saniert.
Nun nimmt die Gemeinde auch Denkmäler in den Blick, die sich in Privateigentum befinden. Mit Hilfe von Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen fördert sie Pflegemaßnahmen an Denkmälern in Höhe von insgesamt 20.000 Euro. Durch die finanzielle Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer soll das baukulturelle Erbe in der Gemeinde erhalten werden.
„Dabei liegt der Mindestfördersatz bei 200 Euro pro Denkmal. Kirchen können eine Förderung von bis zu 30 Prozent des Gesamtaufwands erhalten, private Eigentümer bis zu 50 Prozent“, erklärt Elisabeth Mevißen, bei der Gemeindeverwaltung zuständig für das neue Förderprogramm. Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung im Eigentum eines Baudenkmals in der Gemeinde Niederkrüchten sind. Die Maßnahme darf vor der Förderzusage durch die Gemeinde noch nicht begonnen sein und es muss eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetzt vorliegen.
Die Förderung kann ab sofort und bis zum 1. Juli 2024 HIER beantragt werden.