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Bekanntmachung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028
Bekanntmachung über die Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028
Die vom Rat der Gemeinde Niederkrüchten in seiner Sitzung am 9. Mai 2023 beschlossene Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 liegt gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis 22. Mai 2023 im Verwaltungsgebäude Niederkrüchten - Elmpt, Nebengebäude Bürgerservice, Poststraße 27, 41372 Niederkrüchten, Zimmer 7, während der allgemeinen Dienstzeit zu jedermanns Einsicht aus.
Gemäß § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist (23. Mai 2023 bis 29. Mai 2023), schriftlich bei dem Bürgermeister der Gemeinde Niederkrüchten, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten, oder zu Protokoll bei dem Bürgermeister Niederkrüchten in Zimmer 7 des Nebengebäudes Poststraße 27, 41372 Niederkrüchten – Elmpt, Einspruch erhoben werden.
Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass die in der Liste aufgenommenen Personen gemäß § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach §§ 33 und 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.
Ferner können in die Vorschlagsliste aufgenommene Personen unter den Voraussetzungen des § 35 GVG die Berufung zum Amt eines Schöffen ablehnen.
Niederkrüchten, den 10. Mai 2023
Wassong
Bürgermeister