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Förderung von Gründächern
Die Gemeinde Niederkrüchten fördert die Einrichtung von Gründächern.
Gründach Bepflanzungen leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Gemeindeklimas, sie filtern verschmutzte Luft und produzieren Sauerstoff. Außerdem bieten sie Insekten einen Lebensraum, entlasten bei Starkregen die Kanalisation und sorgen für ein verbessertes Raumklima und Wärmedämmung im Haus.
Gefördert wird die Einrichtung von Gründächern an Wohnhäusern oder an Gebäuden, die Wohnhäusern zuzuordnen sind, an Garagengrundstücken, an gewerblich genutzten Grundstücken sowie an landwirtschaftlichen Grundstücken innerhalb des Gemeindegebiets.
Der Zuschuss für die Gründächer beträgt 400,00 € pro Grundstück.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Grundstückseigentümer in der Gemeinde Niederkrüchten sind.
- Je Grundstück wird nur ein Gründach gefördert.
- Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vor der Einrichtung des Gründachs bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Die Förderung eines bereits eingerichteten Gründachs ist nicht möglich.
- Die Begrünung muss eine Mindestfläche von 12 m² betragen.
- Die Begrünung muss mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.
- Die Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz in der Gemeinde Niedekrüchten ist zu beachten.
Prozess
Der Förderantrag ist Online einzureichen.
- Im Antrag ist die Fläche zu beschreiben (derzeitiger Istzustand des Daches, die vorgesehene Maßnahme und die Frist zur Fertigstellung der Maßnahme).
- Foto der Dachbegrünung.
- Die Dachbegrünungs-Maßnahme wird von der Gemeinde Niederkrüchten abgenommen.
- Nach Prüfung der eingereichten Leistungsnachweise wird die Förderung ausgezahlt.
Sie wollen eine Förderung für ein Gründach beantragen? Dann finden Sie den Antrag ab dem hier.